3. Die Maison de plaisance - das französische
Lusthaus im Zeitalter des Absolutismus
Mit dem Begriff 'Maison de plaisance', zu deutsch
'Lusthaus', werden allgemein barocke Landschlösser bezeichnet,
die in Größe, Bautypus und Nutzung jedoch stark variieren
können. Die Definitionen des 17. und 18. Jahrhunderts, wie
die von Augustin-Charles
Daviler, bestimmten sie daher auch nicht als einen in Grund-
und Aufriß festgelegten, formalen Typus, sondern in Abhängigkeit
ihrer Funktion.
Als temporärer ländlicher Rückzugsort
der wohlhabenden Gesellschaft steht die Maison de plaisance zwar
in der Folge anderer Villeggiaturen. Im Gegensatz zur Renaissance-Villa
diente sie jedoch weniger ökonomischen Zwecken als vielmehr
dem Vergnügen: darin unterscheidet sie sich auch von anderen
ländlichen Bauaufgaben wie dem bäuerlichen Gutshof oder
dem Schloß als adeligem Hauptwohnsitz.
Auf das 'plaisir' beschränkt, wurde
sie gleichwohl zum Prestigeobjekt privilegierter Schichten, an dem
Macht und Status des Besitzers innerhalb der absolutistisch-hierarchischen
Gesellschaft anschaulich werden sollten, und hatte so auch eine
repräsentative Aufgabe.
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