3) Unter der Voraussetzung der Eindeckung des Hofes
empfiehlt es sich, eine Freitreppe vom Hofe aus in das
obere Stockwerk anzulegen, weil eine solche der Architektur
des Gebäudes am besten entspricht.
[...]
4) Von dem oberen Podest der Treppe gelangt man unmittelbar
in die beabsichtigte Ruhmeshalle, welche vorläufig
für die Nordfront projektirt ist und ihre Ergänzung
durch die, auf den anderen Fronten aufgestellte Sammlung
erhält.
In der Mitte der Front würde sich eine flache Kuppel
mit Oberlicht erheben, deren innere Fläche durch
allegorische bildliche Darstellungen zu schmücken
sein wird.
An den Kuppelraum würden sich zu beiden Seiten
zwei längere Säle anschließen, welche
gleichfalls mit Oberlicht zu versehen wären, da
die nach Norden gehenden Fenster, sowie je fünf
anschließende, auf der Ost- und Westfront durch
Blendmauern geschlossen werden sollen, um Wände
für Fresken zu erhalten. Die Blendmauern sollen
so angebracht werden, daß sie von außen
nicht gesehen und die Façade des Gebäudes
durchaus nicht geändert wird. Der in dieser Art
hergestellte Raum (aus Kuppel und 2 Sälen bestehend)
würde nur die Statuen der Herrscher und der Feldherren,
sowie Schlachtenbilder etc. enthalten. Waffen würden
in diesem Raum nicht zur Aufstellung gelangen, vielmehr
die Dekoration nur durch Malerei und Skulptur auszuführen
sein.
[...]
Berlin, im Februar 1876.
[...]
Motive zu dem Gesetzentwurf, betreffend eine anderweite
Einrichtung des Zeughauses zu Berlin.
Das vom Deutschen Volke so lange ersehnte und erstrebte
Ziel, Deutschlands Einigung, ist nach schweren Kämpfen
erreicht.
Nicht mehr allein steht Preußens Armee, vereint
mit ihr wacht Deutschlands Heer über die Sicherheit
des Vaterlandes.
Für die Geschichte der Preußischen Armee
beginnt jetzt ein neuer Abschnitt: die gemeinsame Geschichte
des Deutschen Heeres.
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