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3) Unter der Voraussetzung der Eindeckung des Hofes empfiehlt es sich, eine Freitreppe vom Hofe aus in das obere Stockwerk anzulegen, weil eine solche der Architektur des Gebäudes am besten entspricht.
[...]
4) Von dem oberen Podest der Treppe gelangt man unmittelbar in die beabsichtigte Ruhmeshalle, welche vorläufig für die Nordfront projektirt ist und ihre Ergänzung durch die, auf den anderen Fronten aufgestellte Sammlung erhält.
In der Mitte der Front würde sich eine flache Kuppel mit Oberlicht erheben, deren innere Fläche durch allegorische bildliche Darstellungen zu schmücken sein wird.
An den Kuppelraum würden sich zu beiden Seiten zwei längere Säle anschließen, welche gleichfalls mit Oberlicht zu versehen wären, da die nach Norden gehenden Fenster, sowie je fünf anschließende, auf der Ost- und Westfront durch Blendmauern geschlossen werden sollen, um Wände für Fresken zu erhalten. Die Blendmauern sollen so angebracht werden, daß sie von außen nicht gesehen und die Façade des Gebäudes durchaus nicht geändert wird. Der in dieser Art hergestellte Raum (aus Kuppel und 2 Sälen bestehend) würde nur die Statuen der Herrscher und der Feldherren, sowie Schlachtenbilder etc. enthalten. Waffen würden in diesem Raum nicht zur Aufstellung gelangen, vielmehr die Dekoration nur durch Malerei und Skulptur auszuführen sein.
[...]
Berlin, im Februar 1876.


[...]

Motive zu dem Gesetzentwurf, betreffend eine anderweite Einrichtung des Zeughauses zu Berlin.
Das vom Deutschen Volke so lange ersehnte und erstrebte Ziel, Deutschlands Einigung, ist nach schweren Kämpfen erreicht.
Nicht mehr allein steht Preußens Armee, vereint mit ihr wacht Deutschlands Heer über die Sicherheit des Vaterlandes.
Für die Geschichte der Preußischen Armee beginnt jetzt ein neuer Abschnitt: die gemeinsame Geschichte des Deutschen Heeres.

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