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Quelle 2: Entwurf eines Gesetzes, betreffend eine anderweite Einrichtung des Zeughauses zu Berlin (Auszug)

Anlagen zu den Stenographischen Berichten über die Verhandlungen des Hauses der Abgeordneten Nr. 13; 13. Legislatur-Periode, 1. Session 1877, Berlin 1877, S. 45ff., zitiert nach Monika Arndt: Die "Ruhmeshalle" im Berliner Zeughaus. Eine Selbstdarstellung Preußens nach der Reichsgründung (Die Bauwerke und Kunstdenkmäler von Berlin, Beiheft 12), Berlin 1985, S. 150-152.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc. verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:
§. 1. Aus den Geldmitteln, welche auf Grund der Bestimmungen [...] betreffend die Französische Kriegskosten-Entschädigung, der Preußischen Staatskasse zufließen, ist die Summe von sechs Millionen (6,000,000) Mark zur Umwandlung des Zeughauses zu Berlin in eine Ruhmeshalle für die Preußische Armee und für die Preußische Nation, aus der die Armee hervorgehet, zu verwenden.
[...]

Die denkwürdigen Ereignisse der letzten Jahre haben den Plan angeregt, "das hiesige Zeughaus in eine Ruhmeshalle für die Preußische Armee und somit für die ganze Nation umzuwandeln."
[...]

A Einrichtung des Gebäudes und nothwendige Baulichkeiten.
1) Der Eingang in die künftige Ruhmeshalle findet durch die Südfront des Zeughauses statt.
Es muß demnach, um einen würdigen Eintritt zu erhalten, in der Mitte des Erdgeschosses dieser Front eine Art Vestibül abgegrenzt werden, welches etwa 3 neben einander liegende Blöcke umfaßt und in dem anliegenden Plan I. mit A. bezeichnet ist.
[...]
2) Aus dem Vestibül würde man in den Hof treten, welcher durch eine Eisenkonstruktion zu überdachen und mit Glas einzudecken ist [...].
[...]

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