Quelle 2: Entwurf eines Gesetzes, betreffend eine
anderweite Einrichtung des Zeughauses zu Berlin (Auszug)
Anlagen zu den Stenographischen Berichten
über die Verhandlungen des Hauses der Abgeordneten
Nr. 13; 13. Legislatur-Periode, 1. Session 1877, Berlin
1877, S. 45ff., zitiert nach Monika Arndt: Die "Ruhmeshalle"
im Berliner Zeughaus. Eine Selbstdarstellung Preußens
nach der Reichsgründung (Die Bauwerke und Kunstdenkmäler
von Berlin, Beiheft 12), Berlin 1985, S. 150-152.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen
etc. verordnen, unter Zustimmung beider Häuser
des Landtages der Monarchie, was folgt:
§. 1. Aus den Geldmitteln, welche auf Grund der
Bestimmungen [...] betreffend die Französische
Kriegskosten-Entschädigung, der Preußischen
Staatskasse zufließen, ist die Summe von sechs
Millionen (6,000,000) Mark zur Umwandlung des Zeughauses
zu Berlin in eine Ruhmeshalle für die Preußische
Armee und für die Preußische Nation, aus
der die Armee hervorgehet, zu verwenden.
[...]
Die denkwürdigen Ereignisse der letzten Jahre
haben den Plan angeregt, "das hiesige Zeughaus
in eine Ruhmeshalle für die Preußische Armee
und somit für die ganze Nation umzuwandeln."
[...]
A Einrichtung des Gebäudes und nothwendige
Baulichkeiten.
1) Der Eingang in die künftige Ruhmeshalle findet
durch die Südfront des Zeughauses statt.
Es muß demnach, um einen würdigen Eintritt
zu erhalten, in der Mitte des Erdgeschosses dieser Front
eine Art Vestibül abgegrenzt werden, welches etwa
3 neben einander liegende Blöcke umfaßt und
in dem anliegenden Plan I. mit A. bezeichnet ist.
[...]
2) Aus dem Vestibül würde man in den Hof treten,
welcher durch eine Eisenkonstruktion zu überdachen
und mit Glas einzudecken ist [...].
[...]
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