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Quelle 6: C. P. Bock über das Rathaus zu Aachen

C. P. Bock: Das Rathaus zu Aachen. Schutzschrift für die unverletzte Erhaltung des Deutschen Krönungssaales, Aachen 1843.

Der herrliche, großgemessene Saal, welcher das ganze obere Geschoß des Rathhauses zu Aachen einnimmt, bietet nicht blos für den Eingebornen der Kaiserstadt, sondern für jeden Verehrer der vaterländischen Kunst und Geschichte ein doppeltes Interesse dar. Einestheils darf derselbe als der eigenthümliche Schauplatz der Feste, welche die Krönungen der Deutschen Kaiser begleiteten, die Achtung der Gegenwart und Nachwelt mit vollem Rechte in Anspruch nehmen. Allein, auch abgesehen von den geschichtlichen Erinnerungen, welche an dieses Bauwerk sich anknüpfen, fordert dasselbe, an und für sich die rühmende Anerkennung eines jeden sinnigen Beschauers, und zwar in dem Maaße, wie sie den kühnsten und großartigsten Leistungen der bürgerlichen Architektur des späteren Mittelalters nur zugestanden werden mag. Gewiß war es ein löblicher Gedanke, die traurige Entstellung zu beseitigen, in welcher der Krönungssaal heute unsern Blicken sich zeigt, und die neuere Kunst zu einer, des Ortes würdigen Ausschmückung aufzufordern. [...] Sobald die Restauration des großen Rathhaussaales, woran das Publikum den eifrigsten Antheil zu nehmen, zu keiner Zeit unterlassen hat, Gegenstand öffentlicher Besprechung wurde, äußerte sich alsbald über die Art und Weise, wie dieser Zweck verwirklicht werden sollte, eine Meinungsverschiedenheit, deren Vermittlung höchst schwierig ist, weil sie den Grundgedanken betrifft, von welchem das ganze Unternehmen ausgehen, und worauf jede damit verbundne Bemühung sich rückbeziehen soll. Während von der einen Seite, die sich jeder amtlichen Unterstützung erfreuen konnte, eingestandnermaßen, nur die Absicht verfolgt wurde, den Saal zu einem Prunk- und Schaustück zu gestalten, welches müßige Fremde anlocken, und zu längerem Verweilen veranlaßen sollte: erhob sich zugleich eine, nicht blos von dem intelligentesten Theile, sondern auch von der überwiegenden Mehrheit der Einwohnerschaft unterstützte, entgegentreiende (sic) Ansicht, welche die geschichtliche Bedeutsamkeit des Gebäudes vollständig anerkannt, und durch keine anderweitige Nebenrücksicht in den Schatten gestellt wissen wollte. [...] [E]rst, nachdem die vollständige Erkenntniß gewonnen sei, in wie fern, und durch welche Mittel die Wiederherstellung des Saales in seiner reinen, ursprünglichen Gestalt, ohne alle unnöthige Zuthat oder Beschränkung, erzielt werden könne, die passende künstlerische Verzierung im Innern desselben zur Sprache gebracht, und daß eine sinnvolle Beziehung derselben zu der eigentlichen Bestimmung und der Geschichte des Baudenkmals nicht übersehen werden dürfe. [...]
[...] Entweder überliefern wir, in der reinen einfachen Gestalt, wie der Meister des Baues sie erdacht, dem Nachkommen ein glorreiches Denkmal, das, sowohl in seiner ganzen Einrichtung, wie in jeder Einzelnheit, und

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