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Mantua
Sant' Andrea
Langhaus
Leone Battista Alberti
Plan 1470-1472
Langhaus 1472-1494

 
 
 
 

 

 
Lektion VI: Der kirchliche Saalraum

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VI / Kap. 2
  Räume in der Art von St. Andrea werden häufig als einschiffig bezeichnet. Richtig wäre daran, daß nur der mittlere, tonnengewölbte Bereich das durchgehende Raumkontinuum eines Kirchenschiffs bildet. Die Bestimmung 'einschiffig' trifft aber das besondere Verhältnis zwischen dem Saalraum und den damit verbundenen Anräumen, den Seitenkapellen, nicht. Es ist die Kombination von Saal und Kapellen, welche die Raumform kennzeichnet. Darin unterscheidet sich ein tonnengewölbter Saalraum wie in St. Andrea grundsätzlich von einschiffigen Kirchenräumen wie etwa Langchören oder Kapellen der Hochgotik.

In der Raumtypologie sind die Anräume gleichartig zum Hauptraum von St. Andrea. Mit ihm stimmen sie in der rechteckigen Grundfigur, in den geraden Mauerzügen und im Tonnengewölbe überein - ein entscheidender Faktor für die einheitliche Wirkung des gesamten Kirchenraums.
Gleichzeitig sind die Seitenkapellen aber niedriger, kleiner und kürzer als der Saal. Außerdem werden sie zum zentralen Saal hin ausgerichtet: ihre Tonnengewölbe stehen quer zur Hauptachse. In Ausrichtung und Größe sind die Kapellen dem Saal also eindeutig untergeordnet.

Auch in der Durchformung des Raumvolumens brachte St. Andrea eine Lösung, die sich von den meisten mittelalterlichen Kirchenschiffen grundsätzlich abhebt.

 
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