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Gérard, La patrie, 1821-1830er Jahre

Nach der Julirevolution 1830 stellte der Bürgerkönig Louis-Philippe das Panthéon als laizistischen Tempel wieder her. François Gérard, der 1821 noch von den Bourbonen den Auftrag erhalten hatte, die Kuppelpendentifs auszumalen, mußte seine Bildthemen nach 1830 ändern, um dem patriotischen und nationalen Charakter des Panthéons Rechnung zu tragen. Der Bildhauer Pierre-Jean David d'Angers erhielt den Auftrag, den Giebel mit einer Darstellung der Freiheit zu schmücken, welche Kränze an Zivile und Militärs verteilt. Die revolutionäre Inschrift Aux grands hommes la patrie reconnaissante kam wieder an seinen alten Platz.

Die kurzlebige Zweite Republik, welche nach der Revolution von 1848 ausgerufen worden war, wollte eine Konzeption umsetzen, die über den Gedanken eines Panthéons weit hinausging. Es sollte ein "Tempel der Humanität" entstehen, zu dem der Maler Paul Chenavard ein Bildzyklus entwarf, der die "moralische Entwicklungen der Welt" von der Antike bis zur Französischen Revolution veranschaulichen sollte. Die Kartons zu diesem umfangreichen, nicht ausgeführten Projekt befinden sich heute im

Musée des Beaux-Arts in Lyon. Kaiser Napoléon III. gab das Bauwerk im Dezember 1851 erneut seiner religiösen Bestimmung zurück. Die Dritte Republik, welche im September 1870 gegründet worden war, hat Jahre gebraucht, um sich des Gebäudes ideell zu bemächtigen, da die Republikaner erst 1879 alle politischen Gewalten besetzen konnten. Im Jahre 1874 beschloß die konservative Regierung, das Panthéon, das immer noch Kirche war, endlich mit Malereien, aber auch mit Skulpturen, ausschmücken zu lassen.

Der Verlauf der Dekorationskampagne ab 1874

Die Ausstattung geriet mit dem Vormarsch der Republikaner immer mehr in die Kritik. Sie gipfelte im Versuch, dem Projekt 1877 die Gelder zu sperren, weil die Republikaner den Bildern unverhohlene klerikal-monarchische Propaganda vorwarfen. Im Jahr darauf versuchte die republikanisch dominierte Budgetkommission, allerdings erfolglos, für Kirchendekorationen bestimmte Gelder umzuwidmen zugunsten der Ausgestaltung von Rathäusern und Gerichten.

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