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  Weingarten
Benediktiner-Abteikirche
Langhaus
Franz Beer und Caspar Moosbrugger (?)
Baubeginn 1715; Weihe 1724
 
     
 
Lektion VI: Der kirchliche Saalraum

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VI / Kap. 4
 
  Bei der Unterscheidung von Wandpfeilersaal und römischem Saalraum handelt es sich keineswegs um einen akademischen Streit um Worte. Vielmehr steht eine Grundsatzentscheidung an, welche Kriterien man bei der Beurteilung von Architektur heranziehen soll.

Wenn Konstruktion und Grundriß die Kriterien sind, können beide Raumformen als artverwandt gelten.
Die Argumente dieser Lektion zielten dagegen auf die Gestaltung des Kirchenraums. In dieser Auffassung wird Architektur als gestaltende Raumkunst begriffen und die entstandene Raumform als das entscheidende Kriterium. Hingegen ist ein Grundriß nur ein Hilfsmittel der Darstellung und die Konstruktion nur ein Mittel des Baumeisters, aber nicht sein eigentliches Ziel.
Unter raumkünstlerischen Aspekten sind der süddeutsche Wandpfeilersaal und der gegenreformatorische Saalraum nach italienischem Muster konträre Konzepte der Architektur, und deshalb sind sie auch in der Terminologie zu unterscheiden.
 
 
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