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Weingarten
Benediktiner-Abteikirche
Langhaus
Franz Beer und Caspar Moosbrugger (?)
Baubeginn 1715; Weihe 1724 |
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Lektion
VI: Der kirchliche
Saalraum
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Seite 33 >>
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VI / Kap. 4
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Bei der
Unterscheidung von Wandpfeilersaal und römischem Saalraum handelt
es sich keineswegs um einen akademischen Streit um Worte. Vielmehr
steht eine Grundsatzentscheidung an, welche Kriterien man bei der
Beurteilung von Architektur heranziehen soll.
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Wenn
Konstruktion und Grundriß die Kriterien sind, können
beide Raumformen als artverwandt gelten.
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Die Argumente dieser Lektion zielten dagegen auf die Gestaltung
des Kirchenraums. In dieser Auffassung wird Architektur als
gestaltende Raumkunst begriffen und die entstandene Raumform
als das entscheidende Kriterium. Hingegen ist ein Grundriß
nur ein Hilfsmittel der Darstellung und die Konstruktion nur
ein Mittel des Baumeisters, aber nicht sein eigentliches Ziel.
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Unter raumkünstlerischen Aspekten sind der süddeutsche Wandpfeilersaal
und der gegenreformatorische Saalraum nach italienischem Muster konträre
Konzepte der Architektur, und deshalb sind sie auch in der Terminologie
zu unterscheiden. |
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