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Horizontale
Lagerung kennzeichnet das Gebälk, die zweite essentielle
Komponente einer Ordnung. Zusammen mit den körperhaften
Stützen gibt es eine Anschauung von Tragen und
Lasten und damit von den Grundbedingungen allen Bauens.
Das Verhältnis von Tragen und Lasten kommt auch
dann zum Ausdruck, wenn die Ordnung einer tragenden
Mauer aufgelegt ist und tatsächlich nichts trägt.
Das
Gebälk bildet den oberen Abschluß einer Ordnung
und markiert bei mehrstöckiger Gliederung die Einteilung
eines Bauwerks in Stockwerke. Es wird
aus unterschiedlichen Profilen gebildet, wobei man in
aller Regel drei Abschnitte unterscheiden kann:
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den
Architrav,
der aus zwei oder häufiger drei flachen Bändern
besteht, den sogenannten Faszien, |
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den
flachen Fries,
der auch reicher dekoriert sein kann |
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und
das reich profilierte Gesims,
dessen weit vorkragenden Teile in den Traktaten
häufig auch in Untersicht gezeigt werden, wie
in der nebenstehenden Darstellung zu sehen. |
Bei
den verschiedenen Ordnungen unterscheiden sich nicht
nur die Kapitelle, sondern auch die Detailformen des
Gebälks. Auch die Ausgestaltung des Frieses oder
der einzelnen Profile sind also ein Charakteristikum
einer speziellen Ordnung. Deshalb werden Kapitell und
Gebälk in den Detaildarstellungen der Traktate
in der Regel zusammen abgebildet.
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