Säulenordnung

(auch Ordnung)

1. Wesentliches Gliederungs- und Ausdrucksmittel der frühneuzeitlichen Architektur. Die vollständige Säulenordnung besteht aus drei Elementen: Der dreiteiligen > Stütze (der Säule oder dem analog gebildeten > Pilaster), dem ebenfalls dreiteiligen > Gebälk und dem Zwischenraum zwischen mindestens zwei Stützen, da eine Stütze allein nichts gliedern kann (> Travée).

Einer Travée kann auch eine kleinere Travée einbeschrieben sein. Dies nennt man dann 'Grosse' bzw. 'Kleine Ordnung'. Wenn eine Travée sich über mehrere Stockwerke erstreckt, spricht man von Kollossalordnung.


2. Gleichzeitig wird der Begriff für die verschiedenen Säulenarten verwendet; auch im Sinn einer Rangfolge. Demnach ist die Toskanische Ordnung die niedrigste und geringwertigste. Sie bildet im Gegensatz zur Dorischen Ordnung keinen Triglyphen-Metopenfries im Gebälk aus, ist jedoch wie die Dorika mitunter mit Basen versehen. Das Kriterium der fehelnden Basis ist irrtümlich wie regelmässig in Nachschlagewerken als Kennzeichen der Dorischen Ordnung aufgeführt.

Toskana und die nächst höhere Dorika galten als schwer und männlich, die Ionische Ordnung, die mit schlankeren Proportionen versehen ist, und damit insgesamt höher, gilt als die weibliche Ordnung. Korinthisch und Komposit werden als "prächtig" angesehen, wobei die Komposita als Kombination von Elementen der Ionischen und der Korinthischen Ordnung am höchsten zählt - und von den Proportionen auch am höchsten ist.