Der Terminus Basilika kann auch einen Gebäudetypus der Antike - die Markt- und Gerichtsbasilika auf einem römischen Forum - oder einen kirchlichen Ehrentitel für wichtige christliche Heiligtümer bezeichnen. Gemeint ist hier aber der Fachbegriff der Architekturgeschichte: das Raumschema Basilika. Es sind im Grunde nur drei Kriterien, die den Begriff der basilikalen Anlage konstituieren:

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Es handelt es sich um einen mehrschiffigen Längsbau: mindestens drei - in besonderen Fällen auch fünf - Schiffe werden durch Säulen- oder Pfeilerstellungen voneinander getrennt. Die längsgestreckten Raumkompartimente der Schiffe sind parallel nebeneinander angeordnet.

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Das Mittelschiff ist in Relation zu den Seitenschiffen merklich überhöht, weshalb es im Raumgefüge über diese zumeist dominiert.

• Außerdem wird das Mittelschiff durch eigene Fensterreihen belichtet, es verfügt über einen Ober- oder Lichtgaden.

Das klingt lapidar, doch sind mit diesen Kriterien bereits wichtige Festlegungen zum hierarchischen Verhältnis der Räume zueinander, zur Zielgerichtetheit des Kirchenraums und zur Beleuchtung des Mittelschiffs gegeben.