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Mit
der Bezeichnung 'Basilika' ist in diesem Fall nicht das mehrschiffige
Anlageschema der Sakralarchitektur gemeint. Palladio bezieht sich
mit diesem Terminus auf die forensische Basilika, die Markt- und Gerichtshalle
der römischen Antike, - 'Basilika' bezeichnet hier also die Bauaufgabe
und den praktischen Zweck des Gebäudes.
Der Begriff ist in Vicenza insofern berechtigt,
als in dem Bauwerk tatsächlich Ladengeschäfte im Erdgeschoß
und der große Versammlungssaal des Stadtrats Obergeschoß
untergebracht waren. In dieser Anordnung folgt Palladios Basilika
aber nicht dem Muster der antiken Markt- und Gerichtshallen, sondern
einem Typus von Rathaus, wie er sich in Oberitalien im späten
Mittelalter herausgebildet hatte.
Die Unterschiede zwischen der forensischen
Basilika der Antike und dem Bau in Vicenza waren Palladio klar,
denn er geht darauf selbst in Buch III, Kapitel 20 der 'Quattro
Libri' ein (abrufbar über die Schaltfläche links).
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