1.
antik-römische Markt- und Gerichtshalle.
In
der römischen Baukunst gab es zwei Typen:
a. den längsrechteckigen Bau mit allseitig durch Säulenstellungen
abgetrennten Umgängen, die sich später als Emporen im Oberstockwerk
wiederholen (Rom, Basilika Ulpia);
b. den gewölbten oder ungewölbten Saalbau mit Apsiden der
römischen Kaiserzeit (Rom, Maxentiusbasilika, Trier, Palastaula).
2. eines der grundlegenden Schemata der Sakralarchitektur in der
christlichen Baukunst: Die christliche B. ist ein längsgerichtetes
Gebäude mit mehreren durch Stützenstellungen voneinander abgetrennten
wie auch verbundenen Schiffen. Das Mittelschiff ist erhöht und mit
Fenstern in den oberen Bereichen der Wände versehen.
3. Ehrentitel einer römisch-katholischen Kirche, die mit bestimmten
Privilegien ausgesattetet ist.
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