Basilika, die

1. antik-römische Markt- und Gerichtshalle.
In der römischen Baukunst gab es zwei Typen:
a. den längsrechteckigen Bau mit allseitig durch Säulenstellungen abgetrennten Umgängen, die sich später als Emporen im Oberstockwerk wiederholen (Rom, Basilika Ulpia);
b.
den gewölbten oder ungewölbten Saalbau mit Apsiden der römischen Kaiserzeit (Rom, Maxentiusbasilika, Trier, Palastaula).
2. eines der grundlegenden Schemata der Sakralarchitektur in der christlichen Baukunst: Die christliche B. ist ein längsgerichtetes Gebäude mit mehreren durch Stützenstellungen voneinander abgetrennten wie auch verbundenen Schiffen. Das Mittelschiff ist erhöht und mit Fenstern in den oberen Bereichen der Wände versehen.
3. Ehrentitel einer römisch-katholischen Kirche, die mit bestimmten Privilegien ausgesattetet ist.